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BGBl. Nr. 88/1962

kundgemacht 29.03.1962
88. Viertes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates — Bestimmungen betreffend den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
VIERTES ZUSATZPROTOKOLL ZUM ALLGEMEINEN ABKOMMEN ÜBER DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DES EUROPARATES BESTIMMUNGEN BETREFFEND DEN EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF
Kundmachung BGBl. Nr. 88/1962× zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll) neu