BGBl. Nr. 88/1962
88. Viertes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates — Bestimmungen betreffend den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
VIERTES ZUSATZPROTOKOLL ZUM ALLGEMEINEN ABKOMMEN ÜBER DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DES EUROPARATES BESTIMMUNGEN BETREFFEND DEN EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSGERICHTSHOF
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
ARTIKEL 3
Während der in Ausübung ihrer Aufgaben durchgeführten Reisen werden den Richtern hinsichtlich der Zoll- und Devisenkontrolle gewährt:
Litera a von ihrer eigenen Regierung die gleichen Erleichterungen, die deren hohen Beamten, die sich in vorübergehender amtlicher Mission ins Ausland begeben, gewährt werden.
Litera b von den Regierungen der anderen Mitglieder die gleichen Erleichterungen, wie sie den Leitern der diplomatischen Missionen gewährt werden.