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BGBl. Nr. 106/1963

kundgemacht 10.05.1963
106. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. April 1963, betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.
Kundmachung BGBl. Nr. 106/1963×

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