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BGBl. Nr. 131/1963

kundgemacht 21.06.1963
131. Verordnung: Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmann.
Verordnung des Bundesministers für Handel und Wiederaufbau vom 27. Mai 1963, mit der die Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung dem Landeshauptmann übertragen wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 131/1963× zu Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmann

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmann neu