BGBl. Nr. 131/1963
131. Verordnung: Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmann.
Verordnung des Bundesministers für Handel und Wiederaufbau vom 27. Mai 1963, mit der die Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung dem Landeshauptmann übertragen wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmann
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Art. 1neu
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