BGBl. Nr. 134/1963
134. Verordnung: Lehrpläne der Volks-, Haupt- und Sonderschulen.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrplan der Volksschule
neu
Art. 2neu
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