BGBl. Nr. 143/1963
143. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsschulen und Handelsakademien.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
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