BGBl. Nr. 156/1963
156. Verordnung: Lehrplan für die Familienhelferinnenschule.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher ein Rahmenlehrplan für die einjährige und für die zweijährige Familienhelferinnenschule erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
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