BGBl. Nr. 161/1963
161. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich von Maßnahmen zum Schutze des Waldes gegen Wildschäden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1963, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich von Maßnahmen zum Schutze des Waldes gegen Wildschäden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
neu
Art. 1neu
lädt …