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BGBl. Nr. 161/1963

kundgemacht 16.07.1963
161. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich von Maßnahmen zum Schutze des Waldes gegen Wildschäden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1963, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich von Maßnahmen zum Schutze des Waldes gegen Wildschäden.
Kundmachung BGBl. Nr. 161/1963× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu