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BGBl. Nr. 162/1963

kundgemacht 22.07.1963
162. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
Kundmachung BGBl. Nr. 162/1963×

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