BGBl. Nr. 174/1963
174. Bundesgesetz: Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete.
Bundesgesetz vom 4. Juli 1963 über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 3neu
Paragraph 3, Die Bestimmungen des Paragraph eins, Absatz eins, 3 und 4 finden auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt Anwendung, in dem diese Anspruch auf die entsprechenden Leistungen nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958 erwerben.