BGBl. Nr. 207/1963
207. Verordnung: Lehrpläne für die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
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