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BGBl. Nr. 223/1963

kundgemacht 06.09.1963 RIS↗
223. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe zwischen Österreich und Uruguay.
Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe zwischen Österreich und Uruguay.
Kundmachung BGBl. Nr. 223/1963× zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.09.1961 · idF BGBl. Nr. 223/1963 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Uruguayische Staatsangehörige, die einen gültigen uruguayischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.