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BGBl. Nr. 231/1963

kundgemacht 13.09.1963
231. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung von gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges hinsichtlich des Schutzes des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. August 1963, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung von gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949 hinsichtlich des Schutzes des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes.
Kundmachung BGBl. Nr. 231/1963× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu