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BGBl. Nr. 237/1963

kundgemacht 30.09.1963
237. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 12. September 1963, mit der die Verordnung vom 20. August 1959, BGBl. Nr. 200, über die Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches geändert wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 237/1963× zu Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches

Änderungen durch diese Kundmachung

Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches 1