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BGBl
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 295/1963
kundgemacht 20.12.1963
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295. Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF DIE FORM LETZTWILLIGER VERFÜGUNGEN ANZUWENDENDE RECHT
Kundmachung
BGBl. Nr. 295/1963
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zu
Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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