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BGBl. Nr. 295/1963

kundgemacht 20.12.1963
295. Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF DIE FORM LETZTWILLIGER VERFÜGUNGEN ANZUWENDENDE RECHT
Kundmachung BGBl. Nr. 295/1963× zu Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht