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BGBl. Nr. 100/1964

kundgemacht 02.06.1964
100. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1964, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
Kundmachung BGBl. Nr. 100/1964×

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