BGBl. Nr. 103/1964
103. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. Mai 1964, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr.
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