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BGBl. Nr. 118/1964

kundgemacht 05.06.1964
118. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und zur Vollziehung von gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Zivilrechtes, die zur Regelung von Straßenangelegenheiten erforderlich sind.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Mai 1964, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und zur Vollziehung von gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Zivilrechtes, die zur Regelung von Straßenangelegenheiten im Sinne des Art. 15 Abs. 9 des B.-VG. erforderlich sind.
Kundmachung BGBl. Nr. 118/1964× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu