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BGBl. Nr. 121/1964

kundgemacht 05.06.1964 RIS↗
121. Kundmachung: Ratifikation des Zweiten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates durch Belgien.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Mai 1964 über die Ratifikation des Zweiten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates durch Belgien.
Kundmachung BGBl. Nr. 121/1964× zu Privilegien und Immunitäten des Europarates×

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten des Europarates neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 06.06.1964 · idF BGBl. Nr. 121/1964 Art. 1↗RIS↗

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 196 aus 1961, Belgien am 7. September 1961 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1959,, hinterlegt.