BGBl. Nr. 125/1964
125. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden.
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 16. Mai 1964, betreffend Änderungen der Verordnung vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 162, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden.
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