BGBl. Nr. 172/1964
172. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Juli 1964, mit der die Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung abgeändert wird.
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