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BGBl. Nr. 20/1964

kundgemacht 21.02.1964
20. Europäisches Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden.
EUROPÄISCHES ABKOMMEN ÜBER DIE ZOLLBEHANDLUNG VON PALETTEN, DIE IM INTERNATIONALEN VERKEHR VERWENDET WERDEN.
Kundmachung BGBl. Nr. 20/1964× zu Zollbehandlung von Paletten

Änderungen durch diese Kundmachung

Zollbehandlung von Paletten neu