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BGBl. Nr. 207/1964

kundgemacht 13.08.1964
207. Verordnung: Ausschluß von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 15. Juli 1964, womit Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen werden.
Kundmachung BGBl. Nr. 207/1964× zu Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf neu