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BGBl. Nr. 244/1964

kundgemacht 16.10.1964
244. Verordnung: Ausstattung und Art des Tragens der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964.
Verordnung der Bundesregierung vom 15. September 1964 über die Ausstattung und die Art des Tragens der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964.
Kundmachung BGBl. Nr. 244/1964× zu Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 neu