BGBl. Nr. 39/1964
kundgemacht 23.03.1964
▾ Kundmachung (RIS)↗ PDF (RIS)↗ RV 91 (Parlament)↗ AB 113 (Parlament)↗
39. Übereinkommen Nr. 116 über die teilweise Abänderung der von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten 32 Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Bestimmungen, betreffend die Ausarbeitung von Berichten über die Durchführung der Übereinkommen durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes.
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 116) ÜBER DIE TEILWEISE ABÄNDERUNG DER VON DER ALLGEMEINEN KONFERENZ DER INTERNATIONALEN ARBEITSORGANISATION AUF IHREN ERSTEN ZWEIUNDDREISSIG TAGUNGEN ANGENOMMENEN ÜBEREINKOMMEN ZUR VEREINHEITLICHUNG DER BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE AUSARBEITUNG VON BERICHTEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER ÜBEREINKOMMEN DURCH DEN VERWALTUNGSRAT DES INTERNATIONALEN ARBEITSAMTES
Kundmachung
BGBl. Nr. 39/1964× zu alle Normen Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitszeit (Gewerbe) Übereinkommen (Nr. 10) über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zur Arbeit in der Landwirtschaft Übereinkommen (Nr. 11) über das Vereins- und Koalitionsrecht der Landarbeiter Übereinkommen (Nr. 116) über die Abänderung der Schlussartikel, 1961 Übereinkommen (Nr. 12) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen in der Landwirtschaft Übereinkommen (Nr. 13) über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe Übereinkommen (Nr. 17) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen Übereinkommen (Nr. 18) über die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten Übereinkommen (Nr. 19) über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen Übereinkommen (Nr. 2) über die Arbeitslosigkeit Übereinkommen (Nr. 24) über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen Übereinkommen (Nr. 25) über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft Übereinkommen (Nr. 27) über die Gewichtsbezeichnung an auf Schiffen beförderten Frachtstücken Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangs- oder Pflichtarbeit Übereinkommen (Nr. 33) über das Alter für die Zulassung von Kindern zu nichtgewerblichen Arbeiten Übereinkommen (Nr. 4) über die Nachtarbeit der Frauen Übereinkommen (Nr. 42) über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeänderter Wortlaut von 1934) Übereinkommen (Nr. 5) über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur gewerblichen Arbeit Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen Übereinkommen (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen (Neufassung), 1948 Übereinkommen (Nr. 94) über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz Übereinkommen (Nr. 98) über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen × alle §§ Art. 25 ‹ ›
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
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