BGBl. Nr. 58/1964
58. Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll.
KONVENTION ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT BEI BEWAFFNETEN KONFLIKTEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll
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