BGBl. Nr. 106/1965
106. Verordnung: Auflassung einer Notarstelle in Wien
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 21. April 1965, betreffend Auflassung einer Notarstelle in Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung einer Notarstelle in Wien
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Art. 1neu
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