BGBl. Nr. 10/1965
10. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt samt Schlußprotokoll.
ABKOMMEN zwischen der REPUBLIK ÖSTERREICH und der SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt.
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzabfertigungsstellen (Schweiz)
neu
Art. 2neu
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