BGBl. Nr. 140/1965
140. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung eines Gesetzes zum Schutz von Gegenständen geschichtlicher, künstlerischer oder sonst kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz)
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. Mai 1965 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung eines Gesetzes zum Schutz von Gegenständen geschichtlicher, künstlerischer oder sonst kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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