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BGBl. Nr. 204/1965

kundgemacht 27.07.1965
204. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Bundesgesetz vom 14. Juli 1965, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Kundmachung BGBl. Nr. 204/1965× zu Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile neu