Absatz eins,Der vorliegende Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat so bald wie möglich in Den Haag stattzufinden.
BGBl. Nr. 267/1965
267. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vereinfachung des rechtlichen Verkehrs nach dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vereinfachung des rechtlichen Verkehrs nach dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
- Absatz 2,Der Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.