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Norm
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Fassungen
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
BGBl
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Judikatur
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 275/1965
kundgemacht 23.09.1965
RIS↗
275. Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Kundmachung
BGBl. Nr. 275/1965
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zu
Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
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