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BGBl. Nr. 276/1965

kundgemacht 23.09.1965
276. Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE KOSTENLOSE ERTEILUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN UND DEN VERZICHT AUF IHRE BEGLAUBIGUNG
Kundmachung BGBl. Nr. 276/1965× zu Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung

Änderungen durch diese Kundmachung

Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung neu