BGBl. Nr. 276/1965
276. Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE KOSTENLOSE ERTEILUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN UND DEN VERZICHT AUF IHRE BEGLAUBIGUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung
neu
Art. 2neu
lädt …