BGBl. Nr. 278/1965
278. Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ÄNDERUNG VON NAMEN UND VORNAMEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag in Kraft, nach dem die zweite Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 6 hinterlegt worden ist.
Für jeden Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen später ratifiziert, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.