Absatz eins,Die Vertragschließenden Teile kommen überein,
- Litera aklein zerteiltes Fleisch und Schlachtabfälle von Tieren jeglicher Art und
- Litera bvon Schweinen überdies: Tierkörper und Tierkörperteile sowie Fleisch (Artikel 2 Absatz 3 Litera a,) in gedämpftem, gesalzenem, geräuchertem und gepökeltem Zustand
von der Einfuhr auszuschließen.