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BGBl. Nr. 373/1965

kundgemacht 30.12.1965
373. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Dezember 1965 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens
Kundmachung BGBl. Nr. 373/1965× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu