BGBl. Nr. 40/1965
40. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Ausdehnung des Amtssitzabkommens auf Beamte anderer Internationaler Organisationen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zugeteilt sind
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Ausdehnung des Amtssitzabkommens auf Beamte anderer Internationaler Organisationen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zugeteilt sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Amtssitz - Internationale Atomenergie-Organisation - Ausdehnung (IAEO)
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Art. 1neu
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