BGBl. Nr. 93/1965
93. Bundesgesetz: Ermächtigung des Gouverneurs für Österreich bei der Internationalen Finanzcorporation, seine Stimme zu einer Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation abzugeben
Bundesgesetz vom 1. April 1965, mit dem der Gouverneur für Österreich bei der Internationalen Finanz-Corporation ermächtigt wird, seine Stimme zu einer Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation abzugeben
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