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BGBl. Nr. 99/1965

kundgemacht 07.05.1965
99. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Kundmachung BGBl. Nr. 99/1965× zu Doppelbesteuerung - Einkommensteuer×

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer neu
Art. 7neu

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