BGBl. Nr. 146/1966
146. Verordnung: Abänderung der Verordnung betreffend Lehrpläne für die Unterstufe des Gymnasiums, des Realgymnasiums, des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen und des Bundesgymnasiums für Slowenen sowie für die I. bis III. Klasse des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums hinsichtlich des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht am Musisch-pädagogischen Realgymnasium
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 1. Juli 1966, mit welcher die Verordnung betreffend Lehrpläne für die Unterstufe des Gymnasiums, des Realgymnasiums, des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen und des Bundesgymnasiums für Slowenen sowie für die I. bis III. Klasse des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums hinsichtlich des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums abgeändert wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht am Musisch-pädagogischen Realgymnasium
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.