BGBl. Nr. 181/1966
181. Bundesgesetz: Schaffung eines Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck
Bundesgesetz vom 15. Juli 1966, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Fakultät für Bauingenieurwesen – Architektur – Universität Innsbruck
neu
§ 2neu
lädt …