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BGBl. Nr. 199/1966

kundgemacht 31.08.1966
199. Verordnung: Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 30. August 1966 über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder
Kundmachung BGBl. Nr. 199/1966× zu 9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder

Änderungen durch diese Kundmachung

9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder neu