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BGBl. Nr. 216/1966

kundgemacht 30.09.1966
216. Verordnung: Abänderung der Verordnung betreffend Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen hinsichtlich des Gymnasiums für Berufstätige und des Realgymnasiums für Berufstätige; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 24. August 1966, mit der die Verordnung betreffend Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen hinsichtlich des Gymnasiums für Berufstätige und des Realgymnasiums für Berufstätige abgeändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Kundmachung BGBl. Nr. 216/1966×

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