BGBl. Nr. 52/1966
52. Verordnung: Ergänzung der Verordnung vom 7. Februar 1930, BGBl. Nr. 49, durch Vorschriften über die Einrichtung und die Verwendung fahrbarer Zapfstellen in gewerblichen Betriebsanlagen
Verordnung der Bundesministerien für Handel und Wiederaufbau und für soziale Verwaltung vom 30. März 1966, mit der die Verordnung vom 7. Februar 1930, BGBl. Nr. 49, durch Vorschriften über die Einrichtung und die Verwendung fahrbarer Zapfstellen in gewerblichen Betriebsanlagen ergänzt wird
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