BGBl. Nr. 65/1966
65. Änderung des Artikels III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Änderung des Artikels III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
1
Art. 3geändert
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