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BGBl. Nr. 65/1966

kundgemacht 24.05.1966
65. Änderung des Artikels III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Änderung des Artikels III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
Kundmachung BGBl. Nr. 65/1966× zu Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung 1