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BGBl. Nr. 125/1967

kundgemacht 05.04.1967
125. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. März 1967 über den Geltungsbereich des Protokolls, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg, vom 17. Juni 1925
Kundmachung BGBl. Nr. 125/1967×

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