BGBl. Nr. 166/1967
166. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Mai 1967 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 18. Mai 1904 und des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910, beide in der Fassung des Protokolls vom 4. Mai 1949
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