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BGBl. Nr. 179/1967

kundgemacht 20.06.1967
179. Beschluß der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) betreffend die Verlängerung der im Artikel XX lit. j) des Allgemeinen Abkommens vorgesehenen Frist
Beschluß der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) betreffend die Verlängerung der im Artikel XX lit. j) des Allgemeinen Abkommens vorgesehenen Frist
Kundmachung BGBl. Nr. 179/1967× zu GATT - Frist des Artikels XX - Verlängerung

Änderungen durch diese Kundmachung

GATT - Frist des Artikels XX - Verlängerung neu